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   BGH, 30.11.2022 - 6 StR 243/22   

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https://dejure.org/2022,38875
BGH, 30.11.2022 - 6 StR 243/22 (https://dejure.org/2022,38875)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2022 - 6 StR 243/22 (https://dejure.org/2022,38875)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2022 - 6 StR 243/22 (https://dejure.org/2022,38875)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit; Lückenhaftigkeit: Beweiswert einzelner Indizien, Gesamtwürdigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schwerer Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung; Überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit; Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung mit Blick auf die Würdigung der Bekundungen eines Zeugen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerer Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung; Überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit; Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung mit Blick auf die Würdigung der Bekundungen eines Zeugen

  • rechtsportal.de

    Schwerer Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung; Überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit; Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung mit Blick auf die Würdigung der Bekundungen eines Zeugen

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 59
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 326/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - 6 StR 243/22
    Es genügt vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 StR 326/19); demgegenüber muss ein Beweisergebnis weder "zwingend" noch "eindeutig" sein.

    Denn der Beweiswert einzelner Indizien ergibt sich regelmäßig erst aus dem Zusammenhang mit anderen Indizien, weshalb deren Gesamtwürdigung besonderes Gewicht zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 StR 326/19).

  • BGH, 10.11.2021 - 5 StR 127/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Zweifel; unbegründete Annahmen zugunsten des

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - 6 StR 243/22
    Die Beweiswürdigung der Strafkammer hält - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21) - rechtlicher Nachprüfung nicht stand.

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen oder Tatbestandsvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21, Rn. 11, und vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147 f.).

  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 135/01

    Schwerer Menschenhandel (Vollendung); Tateinheit; Tatmehrheit; Vergewaltigung;

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - 6 StR 243/22
    Wirkt der Täter zur Fortsetzung der Prostitution weiter auf das Tatopfer ein, macht er sich nach § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB aF in der Tatvariante des Bringens zur Fortsetzung der Prostitution strafbar, wenn das Tatopfer den Entschluss gefasst hatte, die Prostitutionsausübung aufzugeben, und der Täter sie gleichwohl zur Fortsetzung bestimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2019 - 4 StR 374/18, NStZ-RR 2019, 179, und vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01, BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2).

    Hierin läge grundsätzlich eine selbständige Tat, die zu einem vorangegangenen Bestimmen zur Prostitutionsaufnahme in Tatmehrheit stünde (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01, aaO).

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - 6 StR 243/22
    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen oder Tatbestandsvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21, Rn. 11, und vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147 f.).
  • BGH, 12.02.2019 - 4 StR 374/18

    Menschenhandel (Verwirklichung mehrerer selbstständiger Taten)

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - 6 StR 243/22
    Wirkt der Täter zur Fortsetzung der Prostitution weiter auf das Tatopfer ein, macht er sich nach § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB aF in der Tatvariante des Bringens zur Fortsetzung der Prostitution strafbar, wenn das Tatopfer den Entschluss gefasst hatte, die Prostitutionsausübung aufzugeben, und der Täter sie gleichwohl zur Fortsetzung bestimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2019 - 4 StR 374/18, NStZ-RR 2019, 179, und vom 20. Juni 2001 - 3 StR 135/01, BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 05.02.2020 - 5 StR 390/19

    Beweiswürdigung (Widerspruch zwischen schriftlichem und mündlichem

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - 6 StR 243/22
    Die Feststellungen können nicht bestehen bleiben, weil der Angeklagte sie mangels Beschwer nicht mit einem Rechtsmittel angreifen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 2020 - 5 StR 390/19, Rn. 12).
  • BGH, 14.06.2000 - 3 StR 178/00

    Tatbegriff bei der Zuhälterei

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - 6 StR 243/22
    Dabei kann bereits das Schaffen einer neuen Gelegenheit ein Bestimmen zur Fortsetzung der Prostitution sein (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2000 - 3 StR 178/00, NStZ-RR 2001, 170, 171).
  • BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22

    Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend

    Dabei hat es deren Indizwert, der aufgrund der langen Liegezeit im Wasser, einer Vereinbarkeit auch mit anderen Todesursachen und nicht eingehaltener spezifischer Untersuchungsstandards jeweils gemindert ist, nicht nur isoliert betrachtet, sondern hat auch die gebotene Gesamtwürdigung vorgenommen (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Urteile vom 7. Juli 2012 - 5 StR 322/12, Rn. 10, 12; vom 30. November 2022- 6 StR 243/22, NStZ-RR 2023, 59, 60).
  • BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23

    Verabredung zum Verbrechen der Brandstiftung; Aussetzung der Strafe zur Bewährung

    Die zugehörigen Feststellungen sind schon deswegen aufzuheben, weil sie die Angeklagte teilweise belasten und für sie mangels Beschwer nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar waren (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 2022 - 3 StR 360/21, NJW 2022, 2349; vom 30. November 2022 - 6 StR 243/22).
  • BGH, 02.11.2023 - 3 StR 249/23

    Freispruch eines Angeklagten vom Vorwurf u.a. des schweren sexuellen Missbrauchs

    Es genügt vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt; "zwingend" muss ein Beweisergebnis nicht sein (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238, 240; vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17, juris Rn. 43; vom 6. Juli 2022 - 2 StR 50/21, NStZ 2023, 494 Rn. 36; vom 30. November 2022 - 6 StR 243/22, NStZ-RR 2023, 59, 60).
  • BGH, 07.06.2023 - 5 StR 80/23

    Erwägungen zum objektiven Gefährlichkeitsgrad der Gewalthandlungen als Grundlage

    Es genügt vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt; "zwingend" muss ein Beweisergebnis demgegenüber nicht sein (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2022 - 6 StR 243/22, NStZ-RR 2023, 59, 60).
  • BGH, 02.11.2023 - 6 StR 437/23

    Beweiswürdigung zum Rücktritt vom Vorwurf des versuchten Mordes; Handeln des

    Die Beweiswürdigung hält, auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896, 2897; Urteil vom 30. November 2022 - 6 StR 243/22), sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 366/22

    Beweiswürdigung (bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Angaben des

    Die Strafkammer hat unberücksichtigt gelassen, dass - auch wenn keine der Indiztatsachen für sich alleine zum Nachweis der Täterschaft der Angeklagten ausreichen würde - die Möglichkeit besteht, dass sie in ihrer Gesamtheit die entsprechende Überzeugung vermitteln können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. November 2022 - 6 StR 243/22, NStZ-RR 2023, 59, 60 mwN).
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